Torsten Korts (vormals Hoffmann) - Beratender Aktuar | Rentenberater -


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Beratender Aktuar

Vita

Der Aktuar im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

"Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete und speziell geprüfte Experten, die mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie, der mathematischen Statistik und der Finanzmathematik Fragestellungen aus den Bereichen Versicherungs- und Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung analysieren und unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes Lösungen entwickeln." (Deutsche Aktuarvereinigung e.V.)

Die Tätigkeit des "Beratenden Aktuars" in der betrieblichen Altersversorgung besteht im wesentlichen in der Beratung bei Einführung und Änderung von betrieblichen Versorgungswerken in allen ihren Durchführungsformen und den damit verbundenen Bewertungen und Aufgaben. Hierzu gehören u.a.:

  • Bewertung betrieblicher Versorgungsverpflichtungen nach den Grundsätzen des deutschen Steuer- und Handelsrechts sowie nach internationalen Rechnungsvorschriften


  • Vorausberechnung von Rentenzahlungen und Pensionsrückstellungen


  • Betreuung von Unterstützungs-, Pensions- und Sterbekassen sowie Pensionsfonds


  • Sonstige versicherungs- bzw. wirtschaftsmathematische Berechnungen

.....z. B. beim Versorgungsausgleich, bei Betriebsübergängen oder Ermittlung von Kaufpreisrenten)

  • Administrative Arbeiten

.....z. B. die Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheinigungen, Rentenberechnungen und Leistungsnachweisen


Standesregeln des Beratenden Aktuars (DAV / IVS / IACA)

Die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätigen Aktuare der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) sind i.d.R. als
IVS-geprüfte Sachverständige für Altersversorgung“ im Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) organisiert. Dabei sind neben den aktuariellen Fähigkeiten auch umfassende arbeits-, steuer- und handelsrechtliche sowie betriebswirtschaftliche und finanzmathematische Kenntnisse notwendige Voraussetzung.

Darüber hinaus haben sich die in der Bundesrepublik Deutschland
freiberuflich tätigen, unabhängig beratenden Aktuare, welche zugleich Mitglied der International Association of Consulting Aktuariee (I.A.C.A.) sind, in der deutschen Sektion der IACA, der "Vereinigung der unabhängig beratenden Aktuare e.V." zusammengeschlossen.

Die Mitglieder üben satzungsgemäß ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung aus. Sie arbeiten nach einheitlichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Berufsgrundsätzen. Dabei sind für IACA-Mitglieder die Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.V. verpflichtend.


» Zur Homepage der IACA Deutschland..............» Zur Homepage des DAV..............» Zur Homepage des IVS


Quelle: Berufsbild des Aktuars der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. // Berufsgrundsätze der IACA-Mitglieder

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